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Erinnerung an das „Rendezvous“ mit dem heiligen Silvester…

Erinnerung an das „Rendezvous“ mit dem heiligen Silvester…

27.12.2025 286

In vielen Ländern werden der Jahreswechsel und das Gedenken an den heiligen Papst Silvester, einen eifrigen Verteidiger des christlichen Glaubens, traditionell von farbenfrohen Feuerwerken und eindrucksvollen Pyrotechnikshows begleitet, die der Silvesternacht jedes Jahr einen einzigartigen, festlichen und lauten Charakter verleihen.

Die Farbenpracht am Himmel, die Formen und die Ästhetik der pyrotechnischen Effekte sowie das Explodieren von Knallkörpern sorgen bei den Zuschauerinnen und Zuschauern oft für große Begeisterung und hinterlassen bleibende Eindrücke. Pyrotechnische Darbietungen finden an zentralen Orten der Silvesterfeiern ebenso statt wie auf Straßen, Plätzen und sogar in Innenhöfen von Wohngebäuden.

Gleichzeitig werden das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Zünden von Böllern in den letzten Jahren zunehmend von zahlreichen Rowdytaten begleitet. Dabei handelt es sich häufig um gezieltes Abschießen von Böllern und Raketen durch alkoholisierte Personen auf unbeteiligte Passanten sowie auf Polizeikräfte, Feuerwehrleute und Rettungsdienste.

Vor diesem Hintergrund erinnert die Polizeiführung des Landes Berlin nachdrücklich und zugleich angemessen an folgende Regelungen:

– Die Nutzung privater Feuerwerkskörper ist in diesem Jahr ausschließlich im Zeitraum von 18.00 Uhr am 31. Dezember 2025 bis 07.00 Uhr am 1. Januar 2026 erlaubt. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Werden durch den Einsatz von Pyrotechnik Menschen verletzt, gilt dies – auch ohne Vorsatz – als Straftat;

– Jegliche durch Feuerwerkskörper verursachten Schäden müssen ersetzt werden, die Verursacher werden zur Verantwortung gezogen. Dies gilt ausdrücklich auch für Beschädigungen an Fahrzeugen von Einsatz- und Rettungsdiensten;

– Es wird empfohlen, Menschenansammlungen und mögliche Konfliktsituationen zu meiden. Gas- und Signalwaffen stellen ein erhebliches Verletzungsrisiko dar und sind für Kinder und Jugendliche strikt verboten. Ihr Einsatz ist in der Silvesternacht grundsätzlich illegal;

– Das Mitführen oder Benutzen von Signalwaffen im öffentlichen Raum ohne entsprechende Erlaubnis stellt eine Straftat dar und kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden (§ 52 WaffG). Auch bei bestehender Erlaubnis ist das Schießen im öffentlichen Raum untersagt und gilt als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro (§ 53 WaffG);

– In der Silvesternacht ist in bestimmten, klar definierten Bereichen der Hauptstadt das Abbrennen von Pyrotechnik sowie das Mitführen von Waffen aller Art – einschließlich Messern – verboten. Dies betrifft unter anderem den Alexanderplatz (Mitte), den Steinmetzkiez (Schöneberg), teilweise die Sonnenallee (Neukölln) sowie angrenzende Straßen;

– Die genannten Verbote gelten ebenfalls am Brandenburger Tor, auf der Straße des 17. Juni, am Großen Stern, im Großen Tiergarten, in Teilen des Hansaviertels, im Regierungsviertel sowie im Umfeld des Bundestages.

Die verschärften Beschränkungen in diesen Bereichen Berlins gelten von 18.00 Uhr am Mittwoch, dem 31. Dezember 2025, bis 06.00 Uhr am Donnerstag, dem 1. Januar 2026.


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